Skip to content

Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Der bis zum 31. 12. 2010 befristete Modellversuch nannte sich „begleitetes Fahren mit 17“ (BF 17). Am 04.08.2010 hat der Bundesrat den Modellversuch zum bleibenden Recht verabschiedet. Somit bekommt also jeder 17-jährige seit dem 01.01.2011 die Möglichkeit, in Begleitung (siehe weiter im Text) Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.

Warum Führerschein mit 17?

Das Unfallrisiko der 18 bis 20-jährigen Fahranfänger ist in Deutschland wesentlich höher als in anderen Ländern. Neben der in Deutschland hohen Verkehrsdichte ist sicher mangelnde Fahrerfahrung eine der Hauptunfallursachen. Nach einer Untersuchung des Kraftfahrtbundesamtes ist die Gefahr eines Verkehrsunfalles in den ersten 9 Monaten nach Führerscheinerhalt am höchsten, das Risiko sinkt nach ca. 9 Monaten auf die Hälfte. Nach ca. 2 ½ Jahren sinkt die Gefahr dann auf 10 % des Anfangsrisikos!

Erste Auswertungen haben ergeben, dass „BF 17-Teilnehmer“ zu 20 % weniger an Verkehrsunfällen und zu 22 % weniger an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind, als eine Vergleichsgruppe, die den Führerschein Klasse B ohne Begleitung erworben haben.

Was liegt also näher, als bis zum 18. Lebensjahr den 17-jährigen Fahranfänger (nach bestandener Prüfung) mit Begleitung in den Straßenverkehr zu bringen.

Was muss ich hierzu noch wissen?

• Nur Bewerber, die Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
• Das Mindestalter bei der Anmeldung beträgt – ein Jahr früher als beim herkömmlichen Führerschein – 16 ½ Jahre
• Der Bewerber verpflichtet sich, nach bestandener Prüfung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit vorher benannten Personen (Begleitpersonen) sich begleiten zu lassen
• Die Begleiter müssen:

– mindestens 30 Jahre alt sein
– mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse „B“ (alte Klasse 3) sein
– dürfen am Tage der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt (neue Punkteregelung) im „Zentralregister“
– haben ihr Einverständnis für die Teilnahme geben


Es ist wünschenswert, wenn die Begleiter auch die „Erziehungsberechtigten“ sind. Denkbar sind natürlich auch Oma, Opa, Arbeitskollegen, mit denen man eine Fahrgemeinschaft zur Firma hat, der Meister oder Geselle des Ausbildungsbetriebes.

Auf die Begleitpersonen kommen folgende Aufgaben zu:

Die Begleitperson darf nicht eingreifen, Fahrzeugführer ist allein der 17-jährige! Es sollten Fehler analysiert und unklare Verkehrssituationen auch aus Sicht eines erfahrenen Verkehrsteilnehmers besprochen werden. BF 17 Teilnehmer dürfen übrigens nur in Deutschland bzw. Österreich fahren.