Berufskraftfahrer(BKF) Ausbildung
Ausbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE (Lkw) und D (Bus) sind nach dem BKrFQG besondere Qualifizierungen durch zusätzliche Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Die VIN Fahrschule bietet Ihnen auch hierfür Vorbereitungslehrgänge an:
• Lehrgang zur „Beschleunigten Grundqualifikation“ mit 140 Pflichtstunden (Theorie und Praxis) und anschließender Kammerprüfung (90 Min./1,5 Std.)
Vorbereitung auf die IHK Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer
Für die berufliche Nutzung Führerschein Kl. C1, C1E, C, CE und D / gewerbliche Güterbeförderung wird die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG mit anschließender IHK-Prüfung, oder eine Weiterbildung (5Module) benötigt (Fahrerqualifizierungsnachweis).
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Der Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgt durch folgende Grundlagen / Voraussetzungen:
Nach dem BKrFQG müssen LKW-Fahrer seit dem 10.09.2009 zusätzlich die sogenannte Grundqualifikation erwerben oder eine regelmäßige Weiterbildung (5Module) nachweisen. Die Teilnahme am Unterricht in einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 4 Abs. 2 BKrFQV (140 Std. a 60 Min., davon 130 Std. Theorie und 10 Std. Praxis)
und erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung (90 Min.) vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Voraussetzungen sind als „beschleunigte Grundqualifikation“ bezeichnet. Der Zugang zur „BGQ“ setzt den Besitz der Fahrerlaubnis C1 / C1E / C / CE nicht voraus.
Auszubildende in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb dürfen während ihrer Berufsausbildung auch ohne den Fahrerqualifizierungsnachweis gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung durchführen.
Als Nachweis dient eine Kopie des Ausbildungsvertrages, welche der Fahrer während einer Beförderung mitführen muss.