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Berufskraftfahrerausbildung

Einstieg für die Führerscheinausbildung jederzeit möglich!

Nächster Termin für die beschleunigte Grundqualifikation:

06.01.2025

Anmeldeschluss: 20.12.2024

Dauer: 5 Wochen LKW, 6 Wochen Bus

Voraussetzung für Berufskraftfahrer

Für die gewerbliche Nutzung der LKW- und Bus-Führerscheine wird die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG mit anschließender IHK-Prüfung, oder eine Weiterbildung (5 Module) benötigt (Fahrerqualifizierungsnachweis).

Der Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgt durch folgende Grundlagen / Voraussetzungen:

Nach dem BKrFQG müssen Berufskraftfahrer seit dem 10.09.2009 zusätzlich die sogenannte Grundqualifikation erwerben oder eine regelmäßige Weiterbildung (5 Module) nachweisen. Die Teilnahme am Unterricht in einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 4 Abs. 2 BKrFQV (140 Std. a 60 Min., davon 130 Std. Theorie und 10 Std. Praxis) und erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung (90 Min.) vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Die Voraussetzungen sind als „beschleunigte Grundqualifikation“ bezeichnet. Der Zugang zur „BGQ“ setzt den Besitz eine Fahrerlaubnis für LKW oder Bus nicht voraus.

Auszubildende in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb dürfen während ihrer Berufsausbildung auch ohne den Fahrerqualifizierungsnachweis gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung durchführen. Als Nachweis dient eine Kopie des Ausbildungsvertrages, welche der Fahrer während einer Beförderung mitführen muss.